Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychologische Beraterin
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischen Beraterin und Klient*in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB – soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Klient*in das generelle Angebot der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber Klienten*in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.
Die Psychologische Beraterin ist berechtigt die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen von Klient*in entsprechen, sofern Klient*in hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg von Klient*in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit Klient*in die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Psychologische Beraterin übt keine Heilkunde aus und ist nur psychologisch beratend begleitend tätig. Sie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
Es ist nur Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikern (für Psychotherapie) per Gesetz erlaubt, Diagnostik, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden durchzuführen.
§ 3 Mitwirkung der Klient*in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist Klient*in nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung von Klient*in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klient*in bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*in die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung
Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und Klient*in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Beraterin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.
Die Honorare sind nach Abschluss des Erstgesprächs und nach der ersten Beratungssitzung nach erhalt einer Rechnung der Psychologischen Beraterin zu zahlen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift von Klient*in, sowie den Beratungstermin mit Angabe zu Inhalt in Art und Weise der Beratung.
Klient*in ist darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von Klient*in selbst zu bezahlen.
Preise für 60 min Beratung & Begleitung:
| Erstgespräch | 47,00 € |
| Einzelberatung/-begleitung | 79,00 € |
| Paarberatung/-begleitung | 105,00 € |
Akutbegleitung – veränderter Stundensatz von 30€ zzgl. Anfahrtskosten
- Einzeltrauerbegleitung für verwitwete Frauen und Männer
- Trauerbegleitung für Familien
- Trauerbegleitung für Sternenkind-Eltern
- Begleitung von Gesundheitskrisen
Preise für 90min Gruppenangebot
| Alltagsauszeit | 20,00 € |
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen, verpflichtet sich Klient*in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100 % der Termingebühr. Bei Terminabsagen bis zu 5. Tagen vor Termin gilt eine Ausfallhonorarregelung von 50% und wird in Rechnung gestellt. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient*in mindestens bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin absagt. In einem Fall der kurzfristigen Absage, ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Psychologische Beraterin.
Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden Klient*in nicht in Rechnung gestellt. Klient*in haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologischen Berater*in. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Die Psychologische Beraterin behandelt Klient*in-Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klient*in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Klient*in
Die oben genannte Vereinbarung ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige Die oben genannte Vereinbarung ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten (Handakte). Der Klient*in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen.
Sofern Klient*in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.